Öffentlicher Sektor
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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

Ausbildung in Köln ab März 2025 (On Site, Hybrid)

Quereinstieg Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt (m/w/d) Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

Bewerbung über eigene Karriereseite möglich
Nutze die Website des Arbeitgebers, um dich zu bewerben.

Unsere Justizfachwirte (m/w/d) sind Organisations­talente in der Justiz des Landes NRW: In den Gerichten und Staats­anwaltschaften sorgen sie dafür, dass Recht und Justiz reibungslos funktionieren. Dabei verlieren sie die Menschen nicht aus dem Blick, die sie auf dem Weg zu ihrem Recht begleiten.

Zum 01.03.2025 bieten wir:

Quereinstieg Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt (m/w/d) mit anschließender Übernahme in das Beamtenverhältnis

Was Sie bei uns erwartet:

Justizfachwirte (m/w/d) nehmen als Beamte (m/w/d) der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des Justizdienstes (mittlerer Justizdienst) an den Gerichten und Staatsanwaltschaften vielseitige und verantwortungsvolle Aufgaben wahr.
In enger Zusammen­arbeit mit Richter/innen, Amts- und Staatsanwältinnen bzw. Amts- und Staatsanwälten sorgen sie für einen reibungslosen Ablauf an den Gerichten und Staatsanwaltschaften. So nehmen sie Anträge und Erklärungen auf, laden Verfahrens­beteiligte zur Verhandlung, führen in Gerichtsverhandlungen Protokoll, fordern Gerichtskosten ein und setzen Zeugenent­schädigungen fest, erteilen Auskünfte und ermöglichen Hauskäufe in ihrer Funktion als Grundbuchführende.

Das sollten Sie mitbringen:

  • Die Fachoberschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
  • Eine abgeschlossene Ausbildung mit juristischem Schwerpunkt (beispielsweise Rechtsanwalts-, Notar- oder Patentanwalts­fachangestellte (m/w/d))
  • Mindestens zwei Jahre Berufser­fahrung
  • Gute Kenntnisse digitaler Informations- und Kommunika­tions­technik
  • Sehr gute kommunikative Fähigkeiten und Serviceorien­tierung sowie Belastbarkeit und Selbstmanagement
  • Kooperations- und Teamfähigkeit

Für die Übernahme in das Beamten­verhältnis gelten außerdem die folgenden Voraussetzungen:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • Die gesundheitliche Eignung für die Übernahme in ein Beamten­verhältnis auf Lebenszeit
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

Wichtiger Hinweis:

Zur Ausbildung zum Justizfachwirt (m/w/d) können nur Personen zugelassen werden, die zum Zeitpunkt der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe (voraussichtlich Mai/Juni 2026) das 42. Lebensjahr nicht vollendet haben. Bei Schwerbehinderten darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Die Altersgrenze kann sich bei vorangegangenen Pflege- und Kinderbetreuungszeiten um bis zu 6 Jahre erhöhen.

Wir bieten Ihnen:

  • Einen vielseitigen Beruf mit abwechs­lungs­reichen Aufgaben
  • Eine fundierte Ausbildung über 12 Monate, die sich aus einer 6-monatigen praktischen Ausbildung bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft und einer 6-monatigen fachtheore­tischen Weiterbildung in unserem Ausbildungszentrum in Essen zusammensetzt
  • Eine monatliche Unterhaltsbeihilfe in Höhe von rd. 2.430,- Euro brutto (zuzüglich eines etwaigen Familienzuschlags) vom Beginn der Ausbildung bis zum Bestehen der Prüfung
  • Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe mit 3-jähriger Probezeit und die Ernennung zum Justizsekretär (m/w/d), Besoldungsgruppe A 6
  • Bei entsprechender Eignung die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sowie weitere persönliche und finanzielle Entwicklungsmöglichkeiten (bis Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage)
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Gleitzeit, Homeoffice und Teilzeit

Ist Ihr Interesse geweckt?

Dann bewerben Sie sich online auf unserem Bewerbungsportal bis zum 30.06.2024

Die Ausbildung im Quereinstieg startet am 01.03.2025.

Weitere Informationen zum Berufsbild und Ansprechpartner/innen finden Sie auf unserer Webseite

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Die Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellten Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.


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