„Damit verdienst Du Dir keine goldene Nase!“
Das Ausbildungsgehalt von Rechtsanwaltsfachangestellten ist so ausgestaltet, dass sie mindestens jährlich ansteigt. Gemäß § 17 I BBiG sind Ausbildende verpflichtet, eine angemessene Vergütung zu gewähren. Im zweiten Absatz der vorgenannten Vorschrift wurden Mindestsätze festgeschrieben, deren Unterschreitung eine Nichtzulassung zur Abschlussprüfung zur Folge hat. Entsprechend hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm Empfehlungen für eine angemessene Vergütung aufgestellt, die um 20 % unterschritten werden dürfen:
1. Ausbildungsjahr Empfehlung der RAK 1.000,00 € mindestens aber 800,00 €
2. Ausbildungsjahr Empfehlung der RAK 1.050,00 € mindestens aber 840,00 €
3. Ausbildungsjahr Empfehlung der RAK 1.100,00 € mindestens aber 880,00 €
Ein Rückblick in das Jahr 2008 zeigt, dass Auszubildende in NRW in diesem Beruf mit einem Ausbildungsgehalt im 1. Lehrjahr von sage und schreibe brutto 325,00 € rechnen durften. Mit der Steuerklasse I entsprach dies einer Nettovergütung in Höhe von 277,00 € - und das für eine faktische, wenn auch unerfahrene Vollzeitkraft. Eine „goldene Nase“ kannst Du Dir damit zwar nicht verdienen – doch zeigt der Vergleich, dass jedenfalls die Rechtsanwaltskammer(n) die Berufsbildung aufwerten wollen und mit der Empfehlung ihre Wertschätzung ausdrücken möchten.
Sobald deine Ausbildung abgeschlossen ist, sind Jahres-Brutto-Gehälter zwischen 28.000€ und 50.000€ üblich. Welcher Arbeitgeber welche Gehälter zahlt, erfährst du auf den jeweiligen Arbeitgeberprofilen.
Ausbildungsorte und Perspektiven
Hauptsächlich werden Rechtsanwaltsfachangestellte in Rechtsanwaltskanzleien ausgebildet, allerdings nicht ausschließlich. Du hast auch die Möglichkeit, Dich in Banken oder großen Unternehmen ausbilden zu lassen. Wichtig ist nur, dass die Ausbildung durch Rechtsänwalt:innen, Notar:innen oder Patentanwält:innen erfolgt. Sie sind ausschließlich geeignet, eine ordentliche und fundierte Ausbildung zu gewährleisten. Nach Deiner abgeschlossenen Berufsausbildung kannst Du Dich auch bei Gerichten, Polizeibehörden, Verwaltungsbehörden, Konzernen, Inkassobüros, Banken etc. bewerben. Du wirst überall dort gebraucht, wo das Mahnwesen oder Verwaltungsaufgaben eine zentrale Rolle einnehmen. Deine Ausbildung liefert Dir zudem einen wichtigen Baustein für eine berufliche Weiterbildung. Auch hierzu haben wir einen passenden Beitrag erstellt.