Dein Weg zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten!

Verfasst von Sascha Matowitsch|Veröffentlicht am 15.07.2022

Dein Weg zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten!

Der erste Baustein Deiner Karriere

Du interessierst Dich für die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten? Wir zeigen Dir, welche Voraussetzungen Du hierfür erfüllen musst, wie die Ausbildung verläuft und wie Du Dich bereits während Deiner Ausbildung aktiv in die Kanzleistruktur integrieren kannst. Außerdem klären wir die Frage, mit welcher Ausbildungsvergütung Du rechnen kannst, an welchen Arbeitsorten Du eingesetzt werden kannst und was Dich nach der Berufsausbildung erwartet. 

Die Must-haves für Deinen Einstieg

Die örtlichen Rechtsanwaltskammern geben keine konkrete Vorgabe, welchen Schulabschluss Du für die Ausbildung zwingend vorweisen musst. In letzter Zeit ist ein Trend zu beobachten, dass Rechtsanwaltskanzleien besonders Wert auf eine gute schulische Vorbildung legen. Dabei kann ein guter Realschulabschluss teilweise besser ankommen als ein schlechtes Abitur. Mit guten Noten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik hast Du die idealen Voraussetzungen, Deine potenziellen Ausbilder:innen von Dir zu überzeugen. Neben guten Noten solltest Du eine kommunikationsfreudige Persönlichkeit und Verantwortungsbewusstsein – zusätzlich zu Deinem Organisationsgeschick – mitbringen. Gepflegte Umgangsformen und die richtige Rechtschreibung und Grammatik sollten für Dich kein Problem sein.

Der Ausbildungsverlauf 

Es handelt sich bei der Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten um eine duale Ausbildung. Das bedeutet, dass Du an ein bis zwei Vormittagen in der Woche die Berufsschule besuchen musst. Insgesamt beträgt die Ausbildungszeit 3 Jahre. Nach einem Jahr Berufsausbildung findet in der Regel eine Zwischenprüfung statt. Die Zwischenprüfung hat keinen Einfluss auf die Abschlussnote, sie dient als Zulässigkeitsvoraussetzung für die spätere Abschlussprüfung, die auf Dich am Ende der Ausbildungszeit wartet. Bist Du besonders gut in der Berufsschule, kannst Du auf Antrag Deine Ausbildungszeit um ein halbes Jahr verkürzen. Im Unterricht erwarten Dich neben „normalen“ Lerneinheiten wie Deutsch und Rechnungswesen auch fachspezifische Einheiten. Du wirst insbesondere das Zwangsvollstreckungs-, Vergütungs- und Kostenrecht kennenlernen. Anhand von Beispielfällen werden Dir Kenntnisse über die Entstehung und Wirksamkeit von Rechtsgeschäften vermittelt, also wie z.B. ein Kaufvertrag wirksam zustande kommt. 

So bringst Du Dich in den Arbeitsalltag ein

Theorie ist nicht gleich Theorie. In diesem Ausbildungsberuf ist Theorie faktisch die Praxis Deines Arbeitsalltages. Im Laufe der Zeit wird Dir Dein Ausbildungsbetrieb ermöglichen, Dein erlerntes Wissen auch in praktischer Hinsicht umzusetzen. Es hat sich gezeigt, dass besonders engagierten Auszubildenden mehr Aufgaben übertragen werden. Das solltest Du als Vorteil sehen, denn alles, was Du in Deinem Ausbildungsbetrieb gelernt hast, musst Du nicht mehr akribisch anhand von Literatur nacharbeiten. 

Längst vorbei sind die Zeiten, wo Auszubildende nur Kaffee kochen, Akten sortieren oder bei Fristablauf oder Terminen die Akten heraussuchen mussten. Im Laufe der Zeit hat sich das Berufsbild und das Tätigkeitsfeld der Rechtsanwaltsfachangestellten wegen zunehmender Digitalisierung verändert. 

Zwar musst Du damit rechnen, am Anfang Deiner Ausbildung keine herausragenden Tätigkeiten ausüben zu können – das ist allerdings völlig normal und in jedem Berufsbild vorzufinden. Mit der Zeit wirst Du mit der Postbearbeitung vertraut gemacht. Du wirst lernen, wie Fristen richtig zu berechnen und zu überwachen sind. Es mag sich banal anhören: aber auch das richtige Einscannen und Zuordnen von Post- oder E-Mailsendungen will geübt sein. Es fängt bereits damit an, dass die wechselseitigen Schriftsätze anders bezeichnet werden (z.B. kann logischerweise nicht jeder Schriftsatz als „Klageschrift“ bezeichnet werden). Auch das Schreiben nach Diktat gehört zu den Tätigkeitsfeldern am Anfang der Ausbildung. Hier sind Jurist:innen auf Mitdenken angewiesen. Nicht selten werden Zahlen oder Paragraphen falsch diktiert. In der Mitte der Ausbildung solltest Du in der Lage sein, bereits Rechnungen Deiner Kanzlei (wenn auch nach Vorgabe) erstellen zu können. Am Ende der Ausbildung gelingt es Dir, eigenständig Gerichtsvollzieher:innen zu beauftragen und vorher die richtige Vollstreckungsmaßnahme zu bestimmen. 

Mehr über die Tätigkeiten als Rechtsanwaltsfachanagestellte

„Damit verdienst Du Dir keine goldene Nase!“ 

Das Ausbildungsgehalt von Rechtsanwaltsfachangestellten ist so ausgestaltet, dass sie mindestens jährlich ansteigt. Gemäß § 17 I BBiG sind Ausbildende verpflichtet, eine angemessene Vergütung zu gewähren. Im zweiten Absatz der vorgenannten Vorschrift wurden Mindestsätze festgeschrieben, deren Unterschreitung eine Nichtzulassung zur Abschlussprüfung zur Folge hat. Entsprechend hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm Empfehlungen für eine angemessene Vergütung aufgestellt, die um 20 % unterschritten werden dürfen: 

 

1. Ausbildungsjahr     Empfehlung der RAK 1.000,00 € mindestens aber 800,00 €
2. Ausbildungsjahr     Empfehlung der RAK 1.050,00 € mindestens aber 840,00 €
3. Ausbildungsjahr     Empfehlung der RAK 1.100,00 € mindestens aber 880,00 €

 

Ein Rückblick in das Jahr 2008 zeigt, dass Auszubildende in NRW in diesem Beruf mit einem Ausbildungsgehalt im 1. Lehrjahr von sage und schreibe brutto 325,00 € rechnen durften. Mit der Steuerklasse I entsprach dies einer Nettovergütung in Höhe von 277,00 € - und das für eine faktische, wenn auch unerfahrene Vollzeitkraft. Eine „goldene Nase“ kannst Du Dir damit zwar nicht verdienen – doch zeigt der Vergleich, dass jedenfalls die Rechtsanwaltskammer(n) die Berufsbildung aufwerten wollen  und mit der Empfehlung ihre Wertschätzung ausdrücken möchten.

 

Sobald deine Ausbildung abgeschlossen ist, sind Jahres-Brutto-Gehälter zwischen 28.000€ und 50.000€ üblich. Welcher Arbeitgeber welche Gehälter zahlt, erfährst du auf den jeweiligen Arbeitgeberprofilen.

Ausbildungsorte und Perspektiven 

Hauptsächlich werden Rechtsanwaltsfachangestellte in Rechtsanwaltskanzleien ausgebildet, allerdings nicht ausschließlich. Du hast auch die Möglichkeit, Dich in Banken oder großen Unternehmen ausbilden zu lassen. Wichtig ist nur, dass die Ausbildung durch Rechtsänwalt:innen, Notar:innen oder Patentanwält:innen erfolgt. Sie sind ausschließlich geeignet, eine ordentliche und fundierte Ausbildung zu gewährleisten. Nach Deiner abgeschlossenen Berufsausbildung kannst Du Dich auch bei Gerichten, Polizeibehörden, Verwaltungsbehörden, Konzernen, Inkassobüros, Banken etc. bewerben. Du wirst überall dort gebraucht, wo das Mahnwesen oder Verwaltungsaufgaben eine zentrale Rolle einnehmen. Deine Ausbildung liefert Dir zudem einen wichtigen Baustein für eine berufliche Weiterbildung. Auch hierzu haben wir einen passenden Beitrag erstellt. 

Welcher Arbeitgeber passt zu dir?

Deine persönliche Vorbildung und Eigenschaften öffnen Dir die Tür für Deine Ausbildung. Besondere Motivation und Einsatzbereitschaft zeichnen sich dadurch aus, dass Du die Ausbildungsdauer verkürzen kannst und „doppeltes Lernen“ vermeiden kannst. Die Ausbildungsvergütung wurde durch Empfehlungen der Rechtsanwaltskammer(n) an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Dieser Ausbildungsberuf bietet nahrhaften Boden für eine positive Weiterentwicklung Deiner beruflichen Karriere.