Umschulung zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Verfasst von Sascha Matowitsch

Umschulung zur Rechtsanwaltsfachangestellten

Entdecke Deine Möglichkeiten

Du fühlst Dich in Deinem aktuellen Beruf nicht wohl? Dich interessiert das Berufsbild der Rechtsanwaltsfachangestellten und Du hast gerne Kontakt zu Menschen? Oder Du hast als Quereinsteiger:in mehrere Jahre in einer Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet und möchtest endlich die Berufsbezeichnung der Rechtsanwaltsfachangestellten tragen dürfen? Wir zeigen Dir, welche Möglichkeiten bestehen.

Rechtsanwaltsfachangestellte ohne Ausbildung

Bei dem Berufsbild der Rechtsanwaltsfachangestellten handelt es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf. Die Berufsbezeichnung darf also nur geführt werden, wenn eine entsprechende Kammerprüfung erfolgreich abgelegt wurde. Der Hintergrund ist, dass umfangreiche Inhalte in der dualen Ausbildung mit einer Dauer von regelmäßig drei Jahren vermittelt werden, die ohne eine abgeschlossene Kammerprüfung schlicht nicht nachweisbar sind. Nicht selten kommt es aber vor, dass Mitarbeiter:innen aus fachfremden Branchen ihre Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei aufnehmen. Eine abgeschlossene Berufsausbildung sagt nämlich noch lange nichts darüber aus, ob das berufliche Glück in diesem Arbeitsbereich gefunden werden konnte. Auch gesundheitliche Gründe können unter Umständen der Auslöser sein, sich beruflich umorientieren zu wollen. 

Beschäftigung als ReFa, auch ohne Ausbildung?

Doch kann das richtig sein? Lassen sich die Fähigkeiten von Rechtsanwaltsfachangestellten via learning by doing umsetzen? Nicht komplett! Wie oben angesprochen, ist die Berufsausbildung darauf gerichtet, umfangreiche branchenspezifische Kenntnisse zu vermitteln. Rechtsanwält:innen fehlt häufig die Zeit, die Lehrkraft zu ersetzen, um Schritt für Schritt z.B. die Grundsätze des Gebühren- und Kostenrechts zu vermitteln. Nicht nur, dass entsprechende Kenntnisse nicht nachweisbar sind. Zwar sind einige Tätigkeiten auch ohne eine Ausbildung selbstverständlich möglich. Insbesondere Personal aus der Hotellerie lässt sich hervorragend im Empfangsbereich einer Rechtsanwaltskanzlei einsetzen. Dies ändert sich allerdings, sofern praxisspezifische Kenntnisse abverlangt werden. Für eine ordentliche Gehaltsverhandlung fehlt bereits der Grundstein, nämlich die Prüfungsurkunde über das Bestehen der Berufsausbildung. Es ist also für fachfremd beschäftigte Mitarbeiter:innen an der Zeit, sich mit dem Thema Umschulung vertraut zu machen. 
 

Grundsätzlich werden keine besonderen Voraussetzungen an die Umschulungsmöglichkeit gefordert.

Eine Umschulung für jedermann? 

Grundsätzlich werden keine besonderen Voraussetzungen an die Umschulungsmöglichkeit gefordert. Dir sollte allerdings klar sein, dass die Schwerpunkte des Berufs der Rechtsanwaltsfachangestellten die Juristerei und Verwaltung darstellen. Bist Du also interessiert, eher physisch tätig zu werden, ist dieser Beruf wohl nichts für Dich. Solltest Du unsicher sein, bietet sich ein vorheriges Praktikum in einer Rechtsanwaltskanzlei an. 

So wird eine Umschulung zur ReFa möglich:

Die Umschulung zur Rechtsanwaltsfachangestellten ist im Gegensatz zur (erstmaligen) Berufsausbildung kürzer und beträgt zwei Jahre. Es gibt zwei Möglichkeiten, Deinen Wunsch zur Umschulung in die Tat umzusetzen. Zum einen kannst Du Dir einen Ausbildungsbetrieb (ähnlich wie bei einer „normalen“ Berufsausbildung auch) suchen. Diese Umschulungsmöglichkeit bietet den Vorteil, dass Du parallel zu Deiner Umschulung eine Ausbildungsvergütung erhältst. Sofern Deine Umschulungsmaßnahme durch die Arbeitsagentur gefördert wird, besteht die Möglichkeit, parallel zur Ausbildungsvergütung auch Arbeitslosengeld zu erhalten. Findest Du keinen Betrieb oder sagt Dir eine „duale Umschulung“ nicht zu, besteht die Möglichkeit, Dir die nötigen Kenntnisse von einer Bildungseinrichtung anzueignen. Die Kosten der Umschulungsmaßnahme variieren hier von Anbieter zu Anbieter. Kontaktiere hier verschiedene Anbieter, um Dir einen Überblick über das Preis-Leistungs-Verhältnis zu verschaffen. Während der Umschulungsmaßnahme werden dieselben Inhalte, wie in der Berufsschule auch, vermittelt. Am Ende der Umschulungsmaßnahme musst Du schließlich in der Lage sein, die Kammerprüfung erfolgreich zu bestehen. Viele Anbieter sehen in ihrem Programm mehrwöchige Praktika vor, sodass Du die Chance erhältst, Dir einen ersten Eindruck von der Arbeit in der Kanzlei zu verschaffen. Der finanzielle Aspekt ist bei dieser Variante nicht zu unterschätzen. Eine Umschulung kann gut und gerne mehrere 1.000,00 € verschlingen. Deswegen bist Du gut beraten, wenn Du Dich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter über Förderungen informierst. Besonders in der heutigen Zeit des Fachkräftemangels bieten die Arbeitsagenturen attraktive Förderungen an. So können nicht nur die Lehrgangskosten übernommen werden, sondern z.B. auch Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Nachhilfeunterricht. 

Die Voraussetzungen für Deine Förderung

Zu beachten gilt vorab, dass ein Anspruch auf eine Förderung der Umschulungsmaßnahme nicht besteht. Es handelt sich um eine sogenannte „Kann-Leistung“. Das bedeutet, dass die Arbeitsagentur oder das Jobcenter die Umschulung fördern können, nicht hingegen müssen.

Folgende Voraussetzungen müssen für eine mögliche Förderung gegeben sein: 

  •  die Volljährigkeit 
  • eine begonnene oder abgeschlossene Berufsausbildung 
  • das Drohen einer akuten Arbeitlosigkeit oder eine bereits bestehende 
  • die Gewissheit, dass Du nach der Umschulungsmaßnahme einer Tätigkeit mit guten Zukunftsaussichten nachgehen wirst

Doch nicht nur die Arbeitsagenturen oder Jobcenter sind Ansprechpartner. Unter engen Voraussetzungen kann unter Umständen ein Rehabilitationsträger (z.B. die Deutsche Rentenversicherung) Deine Umschulung fördern. 

Einstieg über die Externen-Prüfung finden

Etliche Prüfungsordnungen der Rechtsanwaltskammern sehen vor, dass auch Prüflinge zur Abschlussprüfung zuzulassen sind, die nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf der Rechtsanwaltsanwaltsfachangestellten tätig gewesen sind. Im Ergebnis bedeutet dies so viel, als dass Mitarbeiter:innen die Zulassung zur Abschlussprüfung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten beantragen können, sofern sie 4,5 Jahre in einer Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet haben, wobei eine Verkürzung dieser Zeit bei besonderen Umständen nicht ausgeschlossen ist. Umschulungskandidat:innen können zudem eine Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen beantragen, sofern bereits eine vergleichbare Prüfung zuvor erfolgreich abgelegt wurde und zwischen Bestehen des Leistungsteils und der Anmeldung zur Umschulungsprüfung zehn Jahre nicht verstrichen sind. Zur Prüfungsvorbereitung bieten sich Vorbereitungskurse an, die mehrere Monate in Anspruch nehmen. Auch diese Vorbereitungskosten können einiges an Geld kosten. Entsprechend besteht auch hier die Möglichkeit, eine Förderung zu beantragen. 

Umschulung vs. Externen-Prüfung

Doch welche Möglichkeit solltest Du nutzen? Wie Jurist:innen zu sagen pflegen: Es kommt darauf an! Deine persönliche Situation ist ausschlaggebend. Bist Du bereits mehrere Jahre in einer Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt und verfügst über gute betriebsbezogene Kenntnisse, so bietet sich eher die Möglichkeit an, Vorbereitungskurse zu besuchen. Zudem hast Du idealerweise ein gutes Einkommen, sodass Du nicht zwangsläufig mit einem Azubi-Gehalt zurechtkommen musst. Gegebenenfalls beteiligt sich die Kanzlei an dieser Maßnahme. Rechtsanwälte sind daran interessiert, dass sich ihr Kanzleipersonal weiterbildet. Hast Du hingegen noch nicht „richtig“ in einer Kanzlei Fuß fassen können, bietet sich die Umschulungsmöglichkeit an. Im Gegensatz zu einer normalen Berufsausbildung sparst Du 1/3 der Ausbildungszeit. Auch macht es keinen Sinn, auf eine Externen-Prüfung hinzuarbeiten, wenn man gerade frisch in der Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt ist. Wie oben gesehen, musst Du 4,5 Jahre in dem Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten gearbeitet haben. Machst Du zu Beginn von der Umschulungsmöglichkeit Gebrauch, kannst Du bereits 2,5 Jahre vorher ein Gehalt einer ausgebildeten Fachkraft aushandeln. 

Du siehst also, dass es nicht nur den einen Weg gibt, die Berufsbezeichnung der Rechtsanwaltsfachangestellten tragen zu dürfen. Überprüfe Deine persönliche Situation: Hast Du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder befindest Du Dich in einer Berufsausbildung, so wäre die Umschulung zur Rechtsanwaltsfachangestellten möglich. Bist Du bereits mindestens 4,5 Jahre in einer Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt, kannst Du unter Umständen über die Externen-Prüfung zu Deinem Berufsabschluss kommen. Besteht Bedarf für eine Förderung, informiere Dich bei der Arbeitsagentur, Jobcenter oder Rentenversicherung.