Eine Umschulung für jedermann?
Grundsätzlich werden keine besonderen Voraussetzungen an die Umschulungsmöglichkeit gefordert. Dir sollte allerdings klar sein, dass die Schwerpunkte des Berufs der Rechtsanwaltsfachangestellten die Juristerei und Verwaltung darstellen. Bist Du also interessiert, eher physisch tätig zu werden, ist dieser Beruf wohl nichts für Dich. Solltest Du unsicher sein, bietet sich ein vorheriges Praktikum in einer Rechtsanwaltskanzlei an.
So wird eine Umschulung zur ReFa möglich:
Die Umschulung zur Rechtsanwaltsfachangestellten ist im Gegensatz zur (erstmaligen) Berufsausbildung kürzer und beträgt zwei Jahre. Es gibt zwei Möglichkeiten, Deinen Wunsch zur Umschulung in die Tat umzusetzen. Zum einen kannst Du Dir einen Ausbildungsbetrieb (ähnlich wie bei einer „normalen“ Berufsausbildung auch) suchen. Diese Umschulungsmöglichkeit bietet den Vorteil, dass Du parallel zu Deiner Umschulung eine Ausbildungsvergütung erhältst. Sofern Deine Umschulungsmaßnahme durch die Arbeitsagentur gefördert wird, besteht die Möglichkeit, parallel zur Ausbildungsvergütung auch Arbeitslosengeld zu erhalten. Findest Du keinen Betrieb oder sagt Dir eine „duale Umschulung“ nicht zu, besteht die Möglichkeit, Dir die nötigen Kenntnisse von einer Bildungseinrichtung anzueignen. Die Kosten der Umschulungsmaßnahme variieren hier von Anbieter zu Anbieter. Kontaktiere hier verschiedene Anbieter, um Dir einen Überblick über das Preis-Leistungs-Verhältnis zu verschaffen. Während der Umschulungsmaßnahme werden dieselben Inhalte, wie in der Berufsschule auch, vermittelt. Am Ende der Umschulungsmaßnahme musst Du schließlich in der Lage sein, die Kammerprüfung erfolgreich zu bestehen. Viele Anbieter sehen in ihrem Programm mehrwöchige Praktika vor, sodass Du die Chance erhältst, Dir einen ersten Eindruck von der Arbeit in der Kanzlei zu verschaffen. Der finanzielle Aspekt ist bei dieser Variante nicht zu unterschätzen. Eine Umschulung kann gut und gerne mehrere 1.000,00 € verschlingen. Deswegen bist Du gut beraten, wenn Du Dich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter über Förderungen informierst. Besonders in der heutigen Zeit des Fachkräftemangels bieten die Arbeitsagenturen attraktive Förderungen an. So können nicht nur die Lehrgangskosten übernommen werden, sondern z.B. auch Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Nachhilfeunterricht.
Die Voraussetzungen für Deine Förderung
Zu beachten gilt vorab, dass ein Anspruch auf eine Förderung der Umschulungsmaßnahme nicht besteht. Es handelt sich um eine sogenannte „Kann-Leistung“. Das bedeutet, dass die Arbeitsagentur oder das Jobcenter die Umschulung fördern können, nicht hingegen müssen.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine mögliche Förderung gegeben sein:
- die Volljährigkeit
- eine begonnene oder abgeschlossene Berufsausbildung
- das Drohen einer akuten Arbeitlosigkeit oder eine bereits bestehende
- die Gewissheit, dass Du nach der Umschulungsmaßnahme einer Tätigkeit mit guten Zukunftsaussichten nachgehen wirst
Doch nicht nur die Arbeitsagenturen oder Jobcenter sind Ansprechpartner. Unter engen Voraussetzungen kann unter Umständen ein Rehabilitationsträger (z.B. die Deutsche Rentenversicherung) Deine Umschulung fördern.
Einstieg über die Externen-Prüfung finden
Etliche Prüfungsordnungen der Rechtsanwaltskammern sehen vor, dass auch Prüflinge zur Abschlussprüfung zuzulassen sind, die nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf der Rechtsanwaltsanwaltsfachangestellten tätig gewesen sind. Im Ergebnis bedeutet dies so viel, als dass Mitarbeiter:innen die Zulassung zur Abschlussprüfung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten beantragen können, sofern sie 4,5 Jahre in einer Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet haben, wobei eine Verkürzung dieser Zeit bei besonderen Umständen nicht ausgeschlossen ist. Umschulungskandidat:innen können zudem eine Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen beantragen, sofern bereits eine vergleichbare Prüfung zuvor erfolgreich abgelegt wurde und zwischen Bestehen des Leistungsteils und der Anmeldung zur Umschulungsprüfung zehn Jahre nicht verstrichen sind. Zur Prüfungsvorbereitung bieten sich Vorbereitungskurse an, die mehrere Monate in Anspruch nehmen. Auch diese Vorbereitungskosten können einiges an Geld kosten. Entsprechend besteht auch hier die Möglichkeit, eine Förderung zu beantragen.
Umschulung vs. Externen-Prüfung
Doch welche Möglichkeit solltest Du nutzen? Wie Jurist:innen zu sagen pflegen: Es kommt darauf an! Deine persönliche Situation ist ausschlaggebend. Bist Du bereits mehrere Jahre in einer Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt und verfügst über gute betriebsbezogene Kenntnisse, so bietet sich eher die Möglichkeit an, Vorbereitungskurse zu besuchen. Zudem hast Du idealerweise ein gutes Einkommen, sodass Du nicht zwangsläufig mit einem Azubi-Gehalt zurechtkommen musst. Gegebenenfalls beteiligt sich die Kanzlei an dieser Maßnahme. Rechtsanwälte sind daran interessiert, dass sich ihr Kanzleipersonal weiterbildet. Hast Du hingegen noch nicht „richtig“ in einer Kanzlei Fuß fassen können, bietet sich die Umschulungsmöglichkeit an. Im Gegensatz zu einer normalen Berufsausbildung sparst Du 1/3 der Ausbildungszeit. Auch macht es keinen Sinn, auf eine Externen-Prüfung hinzuarbeiten, wenn man gerade frisch in der Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt ist. Wie oben gesehen, musst Du 4,5 Jahre in dem Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten gearbeitet haben. Machst Du zu Beginn von der Umschulungsmöglichkeit Gebrauch, kannst Du bereits 2,5 Jahre vorher ein Gehalt einer ausgebildeten Fachkraft aushandeln.