Weiterbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte

Verfasst von Sascha Matowitsch

Weiterbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte

Kenntnisse weiter ausbauen!

Abschluss: Rechtsanwaltsfachangestellte: - check. Und jetzt? Muss es dabei bleiben? Nein! Der Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten ist ein hervorragender Baustein für Deine weitere Karriere. Welche Möglichkeiten sich für Dich bieten, welche Voraussetzungen Du erfüllen musst und wie lange Dich diese Entscheidung begleiten wird, erfährst Du hier. 

Ziele richtig abstecken! 

Es ist wichtig, für sich selbst abzustecken, welcher Lebensentwurf gerade besteht. Möchtest Du weiterhin im Backoffice arbeiten? Willst Du (noch) mehr Verantwortung in der Kanzlei übernehmen? Sollte Dich die zweite Alternative ansprechen, dann ist es für Dich an der Zeit, über eine Weiterbildung nachzudenken. Es kommen insbesondere die Möglichkeiten des Rechtsfachwirts oder des Assessorwirts (jur.) in Betracht.

Eine Fortbildung ist die [...] Voraussetzung für anstehende Gehaltsverhandlungen.

Was machen Rechtsfachwirte oder Assessorwirte? 

Als Rechtsfachwirt bist Du noch mehr in die Kanzleiabläufe eingebunden. In größeren Kanzleien hast Du Gelegenheit, Dich um sämtliche Personalangelegenheiten, wie z.B. Urlaubsplanung, Überstundenorganisation, Einsatzplanung etc. zu kümmern. Auf den Kenntnissen Deiner Berufsausbildung vertiefst Du Dein Fachwissen im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts, Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht und im materiellen Recht (z.B. im bürgerlichen Recht). Diese Weiterbildung befähigt Dich, formalisierte Mandate selbstständig zu betreuen. Im Kostenfestsetzungsverfahren und in der Aktenabrechnung bist Du in der Lage, sämtliche Gebühren selbstständig zu ermitteln und nimmst den Volljuristen ein erhebliches Stück Arbeit ab. Das Berufsbild des Assessorwirts (jur.) stellt einen „Minijuristen“ dar. Als Assessorwirt gelingt es Dir, selbstständig viele Sachverhalte unter eine Rechtsnorm zu subsumieren und Schriftsatzentwürfe für den Volljuristen zu fertigen.

Welche Inhalte erwarten dich bei einer Weiterbildung? 

 

Für den Rechtsfachwirten gilt: 

  • Büroorganisation und -verwaltung, 
  • Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung,
  • Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht,
  • Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht

Vorgenannte Inhalte stellen nur Oberbegriffe dar und sind als „Fächer“ zu verstehen. Die jeweiligen Einzelheiten des Oberbegriffs findest Du unter § 4 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte:r Rechtsfachwirtin (RechtsfachwPrV). 

 

Für den Assessorwirt (jur.) gilt:

  • Zivilrecht 
  • Öffentliches Recht 
  • Strafrecht

Dabei sind diese Rechtsgebiete umfassend zu studieren. Diese Weiterbildung umfasst Inhalte, die auch Gegenstand des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens sind, gehen allerdings nicht in die Tiefe, die Dich in einem Jura-Studium erwarten würden. Nach den erworbenen Kenntnissen bist Du in der Lage, viele Vorgänge in der Kanzlei selbstständig für Volljurist:innen vorzubereiten und unterschriftsreif vorzulegen. 

Was kostet die Weiterbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte? 

Doch was braucht es, um diese Weiterbildungen zu beginnen und wie lange wirst Du dafür brauchen? Wie es in der Juristerei so schön heißt: „Es kommt darauf an!“. Beiden Weiterbildungsangeboten ist gemein, dass sie berufsbegleitend belegt werden können. Dadurch musst Du nicht auf Dein Einkommen verzichten und erwirbst neben dem Beruf eine zusätzliche Qualifikation. Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (Rechtsanwaltsfachangestellte:r) und einer mindestens zweijähriger Berufserfahrung wirst Du zum schriftlichen Prüfungsteil, der Voraussetzung für den mündlichen Teil ist, zugelassen. Nicht zwingend vorausgesetzt, allerdings sehr empfohlen, ist der Besuch von berufsbegleitenden (kostenpflichtigen) Vorbereitungskursen, die in der Regel 1,5 Jahre in Anspruch nehmen. Alternativ kannst Du Dich im Selbststudium darauf vorbereiten. Du verfügst über keine Berufsausbildung, arbeitest allerdings bereits mindestens 6 Jahre in einer Rechtsanwaltskanzlei? Auch Du bist für diese Weiterbildung zugelassen. Diese Weiterbildung nimmt also regelmäßig nicht mehr als 2 Jahre in Anspruch. Hier musst Du mit Kosten in Höhe von 5.180,00 € rechnen. Die Zulassung zur Weiterbildung Assessorwirt:in (jur.) setzt hingegen nur eine vorherige Berufsausbildung mit rechtlicher Vorbildung oder ein vorheriges Probestudium voraus. Es handelt sich um ein vollständiges Selbststudium. Allerdings musst Du mit 42 Monaten rechnen, da sich diese Weiterbildung sehr stark einem rechtswissenschaftlichem Studium nähert. Pro Monat kommen auf Dich Kosten in Höhe von ca. 185,00 € zu. Das entspricht einem Betrag von 7.770,00 €. 

 

Zusammenfassung Rechtsfachwirt:in: 

  • Zulassung mit einschlägiger Berufsausbildung und mind. zweijähriger Berufserfahrung 
  • Ohne abgeschlossener Berufsausbildung benötigst Du mindestens eine sechsjährige Berufserfahrung in einer Rechtsanwaltskanzlei
  • Dauer max. 24 Monate
  • Kostenpunkt: ca. 5.180,00 €

 

Zusammenfassung Assessorwirt:in (jur.): 

  • Berufsausbildung oder Probestudium nötig 
  • Dauer ca. 42 Monate 
  • Kostenpunkt monatlich 185,00 €, gesamt 7.770,00 € 

Was verdienen Rechtsfachwirt:innen?

Durchschnittlich verdienen Rechtsanwaltsfachangestellte ohne besondere Berufserfahrung realistisch ca. 2.000,00 € brutto im Monat. Eine Fortbildung ist dabei die ideale Voraussetzung für anstehende Gehaltsverhandlungen. Geprüfte Rechtsfachwirt:innen können gut und gerne über 3.000,00 € brutto im Monat verlangen. Überzeugt die Arbeitsleistung, kann immer wieder nachverhandelt werden. Insbesondere in Großkanzleien sind Rechtsfachwirt:innen gefragt, sodass hier noch Luft nach oben ist. Zu den Assessorwirt:innen (jur.) liegen keine brauchbaren Zahlen vor. Dies liegt daran, dass es faktisch ein Studium und keine Weiterbildung darstellt. Entsprechend ist diese Berufsbezeichnung nicht weit verbreitet. Auch dürften Assessorwirt:innen jur. keine große Zukunft haben, da zum einen die Studiendauer von 3,5 Jahren bereits an die Regelstudienzeit von 10 Semestern eines vollwertigen rechtswissenschaftlichen Studiums (1. Staatsexamen) anknüpft und zum anderen das 1. Staatsexamen wegen nicht vorhandener Studiengebühren (Semesterbeitrag ausgeschlossen) deutlich günstiger ist (i.d.R. max. 3.500,00 € ohne Literaturkosten). Zwar kostet Dich die Ausbildung als Rechtsfachwirt:in ebenfalls mehr, als ein juristisches Staatsexamen. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass Du deutlich zügiger die Weiterbildung abschließt und daher bereits etliche Jahre zuvor mehr Gehalt fordern kannst.

In Zukunft investieren 

Viele Rechtsanwaltskanzleien sind aufgeschlossen, wenn es um Weiterbildungen geht. Schließlich profitieren sie von Deinem neuen Knowhow genauso viel wie Du. In der Regel lässt sich mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass die Weiterbildungskosten von der Kanzlei vollständig getragen werden. So ein Modell existiert auch bei angestellten Rechtsanwält:innen, die z.B. einen Fachanwaltstitel erlangen möchten. Aber Achtung! Es ist nur verständlich, dass der Arbeitgeber ein Interesse daran hat, dass Du nach der abgeschlossenen Weiterbildung nicht das Weite suchst. Hier wird eine vertragliche Vereinbarung nötig sein, dass im Falle einer Kündigung innerhalb von 3 bis 5 Jahren die gezahlten Weiterbildungskosten wieder zurückgezahlt werden müssen.  

Erfahre mehr über juristische Fachangestellte

Der Abschluss Deiner Berufsausbildung muss noch lange nicht das Ende der Karriereleiter bedeuten. Insbesondere mit einer Weiterbildung als Rechtsfachwirt:in kannst Du in der Kanzlei punkten. Die Hürden der Prüfung sind im Vergleich zum Knowhow und Gehalt als gering einzustufen. Überzeuge Deinen Arbeitgeber vom Profit durch die Weiterbildung für die Kanzlei. Solltest Du Interesse für vertiefte Kenntnisse des materiellen und formellen Rechts haben, bietet sich ein rechtswissenschaftliches Studium an, was kostengünstiger und lukrativer ist.